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VG Berlin, 14.11.2013 - 5 K 61.13 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003
Krankheitsbedingter Urlaubsabgeltungsanspruch im Fall eines Beamten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11
Abgeltung von nicht beanspruchtem Mindestjahresurlaub
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2013 - 5 K 61.13
Jedenfalls setzte ein solcher Anspruch voraus, dass der Betroffene "aus von seinem Willen unabhängigen Gründen" nicht in der Lage war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuüben (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - "Schultz-Hoff", juris Rn 43, 61; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013 - VG 5 K 158.11 - Entscheidungsabdruck S. 5 ff.).Von der Interessenlage entspricht die vorliegende Konstellation vielmehr eher dem Fall, dass ein Beamter vor seinem absehbaren Ausscheiden aus dem Dienst Erholungsurlaub nicht beantragt; auch dann besteht ein Anspruch auf finanzielle Abgeltung nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013, a.a.O.).
- EuGH, 20.01.2009 - C-350/06
Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2013 - 5 K 61.13
Jedenfalls setzte ein solcher Anspruch voraus, dass der Betroffene "aus von seinem Willen unabhängigen Gründen" nicht in der Lage war, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses auszuüben (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - "Schultz-Hoff", juris Rn 43, 61; vgl. auch das Urteil der Kammer vom 3. Mai 2013 - VG 5 K 158.11 - Entscheidungsabdruck S. 5 ff.). - BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12
Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit; …
Auszug aus VG Berlin, 14.11.2013 - 5 K 61.13
Im nationalen Recht gibt es keine Rechtsgrundlage für einen Anspruch von Beamten auf finanzielle Abgeltung nicht genommenen Erholungsurlaubs (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, juris Rn. 8).